I.
Der Antragsteller, der in Y. wohnt, erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer Praxis, die er in Z. betreibt. Seine betrieblichen Einkünfte werden vom Finanzamt Z. gesondert festgestellt. Der Antragsgegner führt seine Einkommensteuerveranlagungen durch.
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