FG Münster - Beschluss vom 13.02.2017
9 K 3343/13 E
Normen:
AO § 174 Abs. 5 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2018, 2005

Antrag auf Beiladung des Insolvenzschuldners im finanzgerichtlichen Verfahren

FG Münster, Beschluss vom 13.02.2017 - Aktenzeichen 9 K 3343/13 E

DRsp Nr. 2018/11910

Antrag auf Beiladung des Insolvenzschuldners im finanzgerichtlichen Verfahren

Tenor

Herr B, ..., ..., wird zum vorliegenden Klageverfahren beigeladen.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 5 S. 2;

Gründe

I.

Zu entscheiden ist über die Beiladung des Herrn B und seiner mit ihm zusammenveranlagten Ehefrau zum vorliegenden Klageverfahren. In diesem ist streitig, wie deren Einkünfte im Streitjahr 2008 auf die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen zu verteilen sind.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn B (nachfolgend: Insolvenzschuldner). Die Insolvenzeröffnung erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts D vom ....05.2007 (Az. ... IN .../06). Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Insolvenzschuldner ist mit Frau E verheiratet und lebt mit dieser zusammen.

Wegen Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 2008 erließ der Beklagte am 06.06.2011 einen Einkommensteuerbescheid auf Schätzungsgrundlage, mit welchem der Insolvenzschuldner und seine Ehefrau gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Dieser Einkommensteuerbescheid wurde an den Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Insolvenzschuldners und an die Ehefrau des Insolvenzschuldners bekanntgegeben. Die Einkommensteuer wurde auf 7.574,00 EUR festgesetzt.