KG - Beschluss vom 05.06.2019
22 W 71/18
Normen:
BGB § 30;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, vom 16.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 95 VR 25999 B

Antrag auf Eintragung einer besonderen Vertreterin zum VereinsregisterAuslegung einer VereinssatzungAnnahme einer ausreichenden Bestimmtheit des Aufgabengebiets eines besonderen Vertreters

KG, Beschluss vom 05.06.2019 - Aktenzeichen 22 W 71/18

DRsp Nr. 2022/11130

Antrag auf Eintragung einer besonderen Vertreterin zum Vereinsregister Auslegung einer Vereinssatzung Annahme einer ausreichenden Bestimmtheit des Aufgabengebiets eines besonderen Vertreters

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss vom 16. August 2018 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 30;

Gründe:

I.

Der Beteiligte ist seit dem 28. Februar 2003 im Vereinsregister überhaupt und seit dem 30. Oktober 2006 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. In § 10 "Vorstand" heißt es in Absatz 6: Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte eine Geschäftsführung bestellen, deren Aufgaben durch die Geschäftsordnung geregelt werden kann."