Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss vom 16. August 2018 aufgehoben.
I.
Der Beteiligte ist seit dem 28. Februar 2003 im Vereinsregister überhaupt und seit dem 30. Oktober 2006 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. In § 10 "Vorstand" heißt es in Absatz 6: Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte eine Geschäftsführung bestellen, deren Aufgaben durch die Geschäftsordnung geregelt werden kann."
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