1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine GmbH & Co. KG. Die Firma ist seit längerem mit Steuerzahlungen im Rückstand. Mit Stand vom 5. August 2010 bestanden Rückstände in Höhe von 113.438,23 EUR.
Ein am 27. Januar 2010 gestellter Antrag auf Erlass von Zinsen und Säumniszuschlägen wurde vom Antragsgegner (FA) am 19. Februar 2010 abgelehnt. Das dagegen gerichtete Einspruchsverfahren hatte keinen Erfolg (Einspruchsentscheidung vom 4. August 2010).
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