Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. April 2020 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
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