FG Düsseldorf, vom 17.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3100/09AO
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke i.R.e. Ergebnisabführungsvertrags (EAV)
BFH, Beschluss vom 23.04.2012 - Aktenzeichen I B 100/11
DRsp Nr. 2012/10791
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke i.R.e. Ergebnisabführungsvertrags (EAV)
NV: Trägt der von der Vorinstanz gewährte Billigkeitserweis den besonderen tatsächlichen Gegebenheiten des Streitfalls --verspätete Weitergabe von Daten infolge einer technischen Panne beim Registergericht-- Rechnung, sind diese Gegebenheiten ebenso wie der Billigkeitserweis im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision nicht verallgemeinerungsfähig und die aufgeworfene Rechtsfrage deswegen nicht klärungsbedürftig.