SG München, vom 17.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 47 R 3385/16
Antrag auf Streitwertfestsetzung
LSG Bayern, Beschluss vom 07.02.2019 - Aktenzeichen L 7 R 5178/17
DRsp Nr. 2019/11431
Antrag auf Streitwertfestsetzung
1. Statusfeststellungsverfahren, in denen das Unternehmen und der betroffene Tätige eine aktive Parteirolle einnehmen, sind im Kostenverfahren insgesamt nach § 193SGG zu behandeln, so dass ein Streitwert nicht festgesetzt werden kann.2. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist, wenn die Kostenentscheidung nach § 193SGG zu erfolgen hat, kein Gegenstandswert festzusetzen.
Tenor
Der Antrag des Klägers zu 1), "den Gegenstandswert festzusetzen", wird abgelehnt.