LSG Bayern - Beschluss vom 07.02.2019
L 7 R 5178/17
Normen:
RVG § 33 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 17.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 47 R 3385/16

Antrag auf Streitwertfestsetzung

LSG Bayern, Beschluss vom 07.02.2019 - Aktenzeichen L 7 R 5178/17

DRsp Nr. 2019/11431

Antrag auf Streitwertfestsetzung

1. Statusfeststellungsverfahren, in denen das Unternehmen und der betroffene Tätige eine aktive Parteirolle einnehmen, sind im Kostenverfahren insgesamt nach § 193 SGG zu behandeln, so dass ein Streitwert nicht festgesetzt werden kann.2. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist, wenn die Kostenentscheidung nach § 193 SGG zu erfolgen hat, kein Gegenstandswert festzusetzen.

Tenor

Der Antrag des Klägers zu 1), "den Gegenstandswert festzusetzen", wird abgelehnt.

Normenkette:

RVG § 33 Abs. 1;

Gründe

I.