Streitig ist die Zulässigkeit der Klage.
Per Fax haben die Kläger am 07.01.2003 Klage wegen Einkommensteuer 2000 erhoben. Zur Begründung trugen sie vor, "der Entscheid beruhe auf Annahmen, die mangels eingereichter Belege so getroffen wurden aber nicht richtig seien". Aufgrund gesundheitlicher Probleme seien die notwendigen Belege nicht eingereicht worden. Sie würden die erforderlichen Unterlagen "in den nächsten
Tagen " vorlegen. Der Klage war das Deckblatt der Einspruchsentscheidung vom 05.12.2000 wegen Einkommensteuer 2000 beigefügt, aus der sich ergibt, dass die Einkommensteuer 2000 auf 23.166,64 EURO (entspricht 45.310 DM) herabgesetzt worden ist.
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