Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Klage gegen die Rückforderung von Investitionszulage 1978 bis 1980 nebst Zinsen durch den Antragsgegner (Finanzamt --FA--). Hierüber ist ein Revisionsverfahren der Antragstellerin beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Investitionszulagenbescheide ist vom BFH abgelehnt worden.
Mit Schriftsatz vom 2. Februar 1999 hat die Antragstellerin beantragt, ihr im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufigen Vollstreckungsschutz gegen die Vollstreckung des FA aus den Investitionszulagenbescheiden 1978 bis 1980 zu gewähren. Auf den Hinweis des Berichterstatters, daß die instanzielle Zuständigkeit des BFH zur Entscheidung über diesen Antrag nicht gegeben sei, hat die Antragstellerin gebeten, ihren Antrag dem zuständigen Finanzgericht (FG) zu übermitteln.
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