Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege einer einstweiligen Anordnung u.a. die vorläufige Feststellung, dass sie kein Betrieb der Fleischwirtschaft im Sinne von § 6 Abs. 9 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) ist.
1. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) 3. a) b) 4.
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