Die Beteiligten streiten im Zusammenhang mit einem Antrag auf Vorsteuervergütung darüber, ob eine Eintragung in Abschnitt 9 Buchst. a) des Antragsvordrucks erforderlich ist sowie, ob die Klägerin sich auf Vertrauensschutz berufen kann.
Die Klägerin ist eine in Ungarn ansässige Unternehmerin.
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