BFH, Beschluß vom 28.01.2000 - Aktenzeichen VII B 281/99
DRsp Nr. 2000/3747
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Das FA hat keine Amtsermittlungspflicht hinsichtlich des Kerns eines Wiedereinsetzungsgrundes. Es ist allein Sache des Ast., sein mangelndes Verschulden an der Fristversäumnis darzulegen.