BFH - Beschluß vom 28.01.2000
VII B 281/99
Normen:
AO § 110 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 823

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

BFH, Beschluß vom 28.01.2000 - Aktenzeichen VII B 281/99

DRsp Nr. 2000/3747

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Das FA hat keine Amtsermittlungspflicht hinsichtlich des Kerns eines Wiedereinsetzungsgrundes. Es ist allein Sache des Ast., sein mangelndes Verschulden an der Fristversäumnis darzulegen.

Normenkette:

AO § 110 Abs. 2 S. 1;

Gründe: