1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 02. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte, eine GmbH, wurde im Jahr 1994 gegründet und im Jahr 1995 mit dem Unternehmensgegenstand "Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger, Vermittlung von Kapitalanlagen sowie An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden und die Vermittlung derselben sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen" im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Im Jahr 2006 wurde sie als vermögenslose Gesellschaft aufgrund §
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