LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.05.2022
L 5 KR 177/21
Normen:
SGB V § 275 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Koblenz, vom 10.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 710/20

Antrag der Trägerin eines Krankenhauses auf Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale für die Einholung eines medizinischen Gutachtens

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2022 - Aktenzeichen L 5 KR 177/21

DRsp Nr. 2024/5206

Antrag der Trägerin eines Krankenhauses auf Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale für die Einholung eines medizinischen Gutachtens

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10.03.2021 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 275 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über eine Aufwandspauschale nebst Zinsen.