I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. Februar 2023 - M 31 K 22.535 - wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 140.382,72 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, der ein Hotel betreibt, verfolgt mit seinem Zulassungsantrag sein erstinstanzliches Begehren weiter, das auf die Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen - Phase 4 (Überbrückungshilfe III Plus) gerichtet war.
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