FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.09.2009
7 K 7453/06 B
Normen:
AO § 270; AO § 276 Abs. 3; AO § 276 Abs. 6 S. 2; BGB § 226; EStG 2002 § 26b;
Fundstellen:
DStRE 2010, 386
EFG 2010, 6

Antrag des geringer verdienenden Ehegatten auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld; Keine missbräuchliche Antragstellung zu Lasten des höher verdienenden Ehegatten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2009 - Aktenzeichen 7 K 7453/06 B

DRsp Nr. 2009/25827

Antrag des geringer verdienenden Ehegatten auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld; Keine missbräuchliche Antragstellung zu Lasten des höher verdienenden Ehegatten

1. Dass es bei der Aufteilung einer Gesamtschuld zu einer Erstattung an einen der Gesamtschuldner kommen kann, wird vom Gesetzgeber in § 276 Abs. 6 Satz 2 AO ausdrücklich in Kauf genommen. Ferner ist es der Wille des Gesetzgebers, dass die Zahlungen des einen Gesamtschuldners nach Einleitung des Aufteilungsverfahrens nicht mehr dem anderen Gesamtschuldner zugute kommen. 2. Der Antrag auf Erlass eines Aufteilungsbescheids ist nicht wegen Verstoßes gegen das Schikaneverbot i. S. d. § 226 BGB unwirksam. Es kann dahinstehen, ob im Aufteilungsverfahren überhaupt Konstellationen denkbar sind, in denen ein Antrag auf Erlass eines Aufteilungsbescheids aus den gleichen Erwägungen rechtsmissbräuchlich sein könnte, wie es ein Antrag auf Durchführung einer getrennten Veranlagung in bestimmten Konstellationen sein kann.