FG München, vom 24.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2/03
Antrag einer Wissensprüfung hinsichtlich der Ausübung eines dem Ingenieurberuf ähnlichen Tätigkeit als EDV-Berater; Gerichtliche Überprüfung einer ingenieurtypischen Prägung einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eines Steuerpflichtigen
BFH, Beschluss vom 26.05.2010 - Aktenzeichen VIII B 224/09
DRsp Nr. 2010/12295
Antrag einer Wissensprüfung hinsichtlich der Ausübung eines dem Ingenieurberuf ähnlichen Tätigkeit als EDV-Berater; Gerichtliche Überprüfung einer ingenieurtypischen Prägung einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit eines Steuerpflichtigen
1. NV: Beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, so hat es ihm zumindest diejenigen Anknüpfungstatsachen vorzugeben, für deren Feststellung eine besondere Fachkunde nicht erforderlich ist.2. NV: Stützt das Gericht sein Urteil auf die Bewertung von Tatfragen durch den Sachverständigen, die es selbst hätte feststellen müssen, kann darin ein Verfahrensmangel liegen.