Antrag eines Landwirts auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich
BFH, vom 27.01.1994 - Aktenzeichen IV R 55/93
DRsp Nr. 1997/8625
Antrag eines Landwirts auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich
Ein Antrag auf Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich i.S. des § 13 a Abs. 2EStG kann bereits dann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige der Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr den entsprechenden Jahresabschluß beifügt und in der Anlage L den unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Bestandsvergleichs berechneten Jahresgewinn angibt. Ist der Antrag für das betreffende Wirtschaftsjahr nach § 13 a Abs. 2 Satz 2 EStG zu spät gestellt, kann er auch als Antrag für das folgende Wirtschaftsjahr gewertet werden.
Für die Praxis:
Auch wenn es in § 13 a Abs. 2 Satz 2 EStG heißt, daß der Antrag spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres zu stellen ist, schließt dies eine Antragstellung bereits vor Beginn des Wirtschaftsjahres nicht aus.