I.
Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids.
Die Antragstellerin (Astin.) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2006 unter dem Namen J GmbH & Co. ... KG mit Sitz in I gegründet. Komplementärin und Geschäftsführerin war zunächst die J Geschäftsführungs GmbH, die nicht am Kapital der Astin. beteiligt war. Frau TN ist seit der Gründung die einzige Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von 145.000,- EUR. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 9.12.2006.
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