I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) verpflichtet ist, die Kläger und Revisionskläger (Kläger) für das Streitjahr (1992) zur Einkommensteuer zu veranlagen.
Die Kläger sind Eheleute und hatten im Streitjahr zwei Kinder. Der Ehemann war während des gesamten Streitjahrs nichtselbständig in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) tätig. Von seinem Arbeitslohn in Höhe von 247 957,54 DM behielt der Arbeitgeber Lohnsteuer ein. Ehefrau und Kinder wohnten im Streitjahr in Deutschland.
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