BFH - Urteil vom 16.01.2007
IX R 48/05
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 886
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 13.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 20366/01

Anwalt; Beteiligung am Prozesskostenrisiko

BFH, Urteil vom 16.01.2007 - Aktenzeichen IX R 48/05

DRsp Nr. 2007/5575

Anwalt; Beteiligung am Prozesskostenrisiko

Übernimmt ein Anwalt nach einer Beratung zum Beleg für seine Einschätzung der Erfolgsaussichten einen Teil des Kostenrisikos, kann eine ihm hierfür zugesagte und gewährte Beteiligung am ausgeurteilten Betrag den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zuzuordnen sein.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: