1. Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwaltes V gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Berlin vom 21. April 2021 wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf 12.926,97 Euro festgesetzt.
I.
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