Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Mai 2018 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zugelassen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Der Beigeladene ist seit dem 1. Februar 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er ist seit Februar 2016 bei der I. GmbH (fortan: Arbeitgeberin) als "Syndikusrechtsanwalt" angestellt. Die Arbeitgeberin ist ein Schadenregulierungsbüro, welches unter anderem mit "Grüne-Karte-Schäden" befasst ist. Sie wird insoweit im Auftrag des Vereins "D. e.V." tätig, dessen Mitglieder die in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer sind. Zu den Aufgaben des Beigeladenen gehören ausweislich einer im Antragsverfahren vorgelegten Tätigkeitsbeschreibung, die Teil des Arbeitsvertrages ist, die selbständige tatsächliche und rechtliche Beurteilung und Regulierung von bundesweiten Grüne-Karte-Schäden, die Auszahlung von Schadenersatzleistungen mittels des EDV-Systems und die Mandatierung von externen Rechtsanwälten mit jeweils eigener anwaltlicher Entscheidungsbefugnis.
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