Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. September 2022 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Wert: 10.000 €
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verwerfung seiner Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.
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