Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. September 2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 143.875,80 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen einen nach ihrer Auffassung zu ihren Lasten nachteiligen Kostenfestsetzungsbeschluss.
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