1. Auf die Erinnerung der Staatskasse wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Thüringer Oberlandesgerichts - Rechtspflegerin - vom 16.10.2020 abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags vom 05.10.2020 die an den Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf 625,94 € festgesetzt.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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