Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
I.
Der Beschwerdeführer ist der Pflichtverteidiger der (ehemaligen) Angeklagten, der die Staatsanwaltschaft Essen mit Anklageschrift vom 07. März 2016 vorgeworfen hat, gemeinschaftlich mit weiteren Beteiligten den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben. Die (ehemalige) Angeklagte war in der Zeit von März 2010 bis November 2011 gemeinsam mit weiteren Beteiligten Gesellschafterin der N GbR aus E, die einen Groß- und Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten und Zubehör betrieb. Die Staatsanwaltschaft Essen warf den Beteiligten vor, im relevanten Zeitraum wider besseres Wissen erhebliche Vorsteuerbeträge unberechtigt geltend gemacht und auf diese Weise die Umsatzsteuerzahllasten erheblich gesenkt zu haben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|