Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Anwendbarkeit der Änderungsvorschrift § 174 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) sowie die Höhe und die Zuordnung eines Vermögensvorteils zu dem Veräußerungspreis im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).
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