Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Kammergerichts vom 27. Mai 2010 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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