Anwendbarkeit der Freigrenze bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Falle des Verlustrücktrags
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2002 - Aktenzeichen 2 K 1545/02
DRsp Nr. 2003/3319
Anwendbarkeit der Freigrenze bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Falle des Verlustrücktrags
Führt ein Verlustrücktrag nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG zum Unterschreiten der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG, dann ist der verbleibende Gewinn steuerfrei zu belassen.
Streitig ist, ob die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG auch auf Spekulationsgewinne anzuwenden ist, die durch Verlustrücktrag auf unter 1.000 DM reduziert werden.
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