Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25.03.2020 - 12 K 1954/18 aufgehoben.
Der Gewerbesteuermessbescheid für 2013 vom 14.10.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.07.2018 wird dahingehend geändert, dass ein Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von ./. 11.198 € und eine erweiterte Kürzung in Höhe von 38.713 € berücksichtigt werden.
Im Übrigen wird die Sache an das Finanzgericht Köln zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.
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