I. Der verheiratete Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hatte in den Streitjahren 1987 und 1988 zusammen mit seiner Ehefrau den alleinigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) in der Nähe der Grenze zur Schweiz. Er arbeitete nichtselbständig für einen Arbeitgeberin der Schweiz. Seine Arbeitsstätte war in der Nähe der Grenze zur Bundesrepublik gelegen. Der ausländische Arbeitgeber behielt von den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 50.352 DM (1987) bzw. in Höhe von 54.701 DM (1988) keine Lohnsteuer ein.
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