Anwendbarkeit des § 68 StBerG - Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen gemäß § 203 BGB
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.07.2006 - Aktenzeichen I-23 U 4/05
DRsp Nr. 2006/23263
Anwendbarkeit des § 68StBerG - Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen gemäß § 203BGB
1. § 68StBerG ist anwendbar, wenn der umstrittene Anlageberatungsauftrag in einem ausreichenden Zusammenhang mit einem seit Jahren bestehenden steuerlichen Dauermandat des Beklagten steht.2. Nach ständiger Rspr. des BGH zu § 852 II BGB a.F., dessen Verallgemeinerung § 203BGB n.F. darstellt, genügt für den - weit auszulegenden - Begriff des Verhandelns jeder Meinungsaustausch über den Schadenfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird.