Die Revision gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Dezember 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger ist italienischer Staatsbürger, der in Deutschland geboren und wohnhaft ist. Im Jahr 2013 erwarb er an einer Universität in Armenien den akademischen Grad "Bachelor of Laws".
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