Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul
BFH, Beschluß vom 12.06.2002 - Aktenzeichen IX B 203/01
DRsp Nr. 2002/10492
Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul
Es ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass die Vorschriften der AO - und damit auch § 129AO - auf Bescheide über die Gewährung von EigZul grds. anwendbar sind.