BFH - Beschluß vom 12.06.2002
IX B 203/01
Normen:
AO § 129 ; EigZulG § 11 Abs. 5 § 15 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1285

Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul

BFH, Beschluß vom 12.06.2002 - Aktenzeichen IX B 203/01

DRsp Nr. 2002/10492

Anwendung der AO auf Bescheide über die Gewährung der EigZul

Es ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass die Vorschriften der AO - und damit auch § 129 AO - auf Bescheide über die Gewährung von EigZul grds. anwendbar sind.

Normenkette:

AO § 129 ; EigZulG § 11 Abs. 5 § 15 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: