FG München, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2388/04
Anwendung der Einreihungsverordnung der Kommission auch für vor Inkrafttreten der Verordnung eingeführte Waren als Indiz für die zutreffende tarifliche Einreihung; Definition von Transformatoren i.R.d. zolltariflichen Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren
BFH, Urteil vom 12.04.2011 - Aktenzeichen VII R 20/07
DRsp Nr. 2011/10241
Anwendung der Einreihungsverordnung der Kommission auch für vor Inkrafttreten der Verordnung eingeführte Waren als Indiz für die zutreffende tarifliche Einreihung; Definition von Transformatoren i.R.d. zolltariflichen Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren
1. Einreihungsverordnungen der Kommission, die nicht zur Änderung des Tarifrechts, sondern zur Klarstellung der Rechtslage und zur einheitlichen Anwendung der KN ergehen, können als Indiz für die zutreffende tarifliche Einreihung auch solcher gleichartiger Waren herangezogen werden, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingeführt wurden.2. Transformatoren sind Geräte, die mit Hilfe verschiedenartiger Wicklungen um einen Eisenkern Wechselstrom durch Induktion in einem festgelegten oder regelbaren Verhältnis in Wechselstrom anderer Stärke und Spannung umwandeln.
Normenkette:
VO /2010/EU Nr. 1076;
Gründe
I.
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