FG Niedersachsen, vom 08.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 20544/02
Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von § 6b EStG; unentgeltliche Betriebsübertragung während des Wirtschaftsjahrs; Verklammerung der Rumpfwirtschaftsjahre bei Übergeber und Übernehmer; Reinvestitionszeitraum und Verzinsung; Billigkeit
BFH, Urteil vom 23.04.2009 - Aktenzeichen IV R 9/06
DRsp Nr. 2009/21518
Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von § 6bEStG; unentgeltliche Betriebsübertragung während des Wirtschaftsjahrs; Verklammerung der Rumpfwirtschaftsjahre bei Übergeber und Übernehmer; Reinvestitionszeitraum und Verzinsung; Billigkeit
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung gelten auch im Rahmen des § 6bEStG. Eine § 6b-Rücklage kann daher nicht auf ein im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung erworbenes Grundstück übertragen werden.
I. Streitig ist die Frage, ob das Rechtsinstitut der sog. mittelbaren Grundstücksschenkung auch bei Rücklagen gemäß § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zur Anwendung kommt.
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