FG Köln - Urteil vom 28.04.2010
7 K 2486/09
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4;

Anwendung der Pendlerpauschale auf Fahrtkosten eines Hochschulstudiums

FG Köln, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen 7 K 2486/09

DRsp Nr. 2010/15398

Anwendung der Pendlerpauschale auf Fahrtkosten eines Hochschulstudiums

1. Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme sind (vorweg) abziehbare Werbungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind. 2. Aufwendungen im Zusammenhang mit Fahrten zu einer Hochschule, die der Steuerpflichtige im Rahmen eines "herkömmlichen" Präsenzstudiums nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsucht, können nur mit der Pendlerpauschale berücksichtigt werden.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Kosten der Klägerin für Fahrten zur Schule P mit der Pendlerpauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen sind.