1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Besteuerung von Personenbeförderungen mit im Inland nicht zugelassenen Omnibussen und der Übergang der Steuerschuld.
Die Antragstellerin ist eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft.
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