Umstritten ist, ob der Beklagte auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) berechtigt war, im Kalenderjahr 2000 den privaten Nutzungsanteil für den im Betriebsvermögen des Klägers befindlichen Pkw Mercedes 180 C die private Nutzung für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises einschließlich der Umsatzsteuer anzusetzen.
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