FinMin der Länder vom 26.02.2003
3 - S 4501/6
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2a ;
Fundstellen:
BStBl I 2003, 271

Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und des Steueränderungsgesetzes 2001

FinMin der Länder, vom 26.02.2003 - Aktenzeichen 3 - S 4501/6 - Aktenzeichen u.a.

DRsp Nr. 2004/50000

Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung der Bekanntmachung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und des Steueränderungsgesetzes 2001

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2a ;

Gründe:

1. Vorbemerkung

§ 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 ist durch Artikel 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 und Artikel 13 des Steueränderungsgesetzes 2001 geändert worden. § 1 Abs. 2a GrEStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 unterwarf Gestaltungen der Besteuerung, bei denen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren der Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft derart ausgewechselt wird, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung dieser Gesellschafterwechsel als ein auf die Übereignung eines inländischen Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft anzusehen ist. Das war stets der Fall, wenn 95 v. H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen (vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 1998 [BStBl I, 925]).