I.
Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist im Zuge der Verschmelzung der B-AG auf die P-AG gemäß Verschmelzungsvertrag vom 6. Juni 2000 entstanden. Die Verschmelzung wurde am 14. Juli 2000 in das Handelsregister eingetragen. Aufgrund der Verschmelzung waren mehr als 95 v.H. der Anteile der B-AG u.a. an der C-AG, zu deren Vermögen zahlreiche inländische Grundstücke gehörten, auf die Antragstellerin i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) übergegangen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|