1. Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2007, jeweils vom 24. Juli 2014, und der jeweiligen Einspruchsentscheidung vom 5. August 2014 wird die Einkommensteuer 2005 auf 50.790 EUR, die Einkommensteuer 2006 auf 94.123 EUR und die Einkommensteuer 2007 auf 929.710 EUR herabgesetzt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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