Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 18. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Februar 2015 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit um 500.000,00 € reduziert werden.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III.Das Urteil ist wegen der vom Beklagten zu tragenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe der noch festzusetzenden Kosten, sofern nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger im Zeitpunkt des Zuflusses einer Abfindung als in Großbritannien ansässig anzusehen war mit der Folge, dass nach dem
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|