FG Brandenburg - Urteil vom 23.10.2002
2 K 514/01
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1035
EFG 2003, 97

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG auf eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Entschädigung

FG Brandenburg, Urteil vom 23.10.2002 - Aktenzeichen 2 K 514/01

DRsp Nr. 2003/511

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG auf eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Entschädigung

Steht von vornherein fest, dass eine Entschädigung für entgangene Einnahmen zu leisten ist und ist die Zahlung in zwei Veranlagungszeiträumen nur deshalb erfolgt, weil der Entschädigungsempfänger im Hinblick auf ein fast 20 Jahre zurückliegendes Schadensereignis zumindest auf eine Teilsumme angewiesen war und nur noch die Höhe der abschließenden Schadensersatzsumme geklärt werden musste, ist auf die Entschädigung ausnahmsweise der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a ; EStG § 34 Abs. 1 ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand: