1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob Einnahmen des Klägers (Kl) aus der Veräußerung von Anteilen an einer Aktiengesellschaft mit dem Halbeinkünfteverfahren zu besteuern sind.
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