FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.04.2024
3 K 3022/22
Normen:
ErbStG § 12 Abs. 3; BewG § 181 Abs. 1 Nr. 2;

Anwendung des Liegenschaftszinssatzes bei der Bewertung eines Mietwohngrundstücks im typisierten Ertragswertverfahren

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2024 - Aktenzeichen 3 K 3022/22

DRsp Nr. 2024/7669

Anwendung des Liegenschaftszinssatzes bei der Bewertung eines Mietwohngrundstücks im typisierten Ertragswertverfahren

1. Weist der Gutachterausschuss die Umrechnungskoeffizienten mit vier Nachkommastellen aus, sind diese auch maßgeblich. 2. Bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts ist nach § 185 Abs. 1 S. 1 BewG von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen. 3. Die Liegenschaftszinssätze sind für eine bestimmte Grundstücksart im Sinne des § 181 Abs. 1 BewG und eine bestimmte Lage auf dem Grundstücksmarkt zu ermitteln. 4. Die Liegenschaftszinssätze müssen für einen Zeitraum berechnet worden sein, der den Bewertungsstichtag umfasst. 5. Der Ansatz der vom Gutachterausschuss veröffentlichen Liegenschaftszinssätze2019 ist verfassungsgemäß.

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 13.04.2019 für Zwecke der Erbschaftsteuer vom 26.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.12.2021 wird dahingehend geändert, dass der Grundbesitzwert auf X € festgestellt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 66 % den Klägern und zu 34 % dem Beklagten auferlegt.