FG Hessen - Urteil vom 23.06.2009
12 K 3439/01
Normen:
DBA Frankreich Art. 20 Abs. 1 a; DBA Frankreich Art. 20 Abs. 1 b; DBA Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 3; DBA Frankreich Art. 9 Abs. 1; DBA Frankreich Art. 9 Abs. 6;
Fundstellen:
EFG 2010, 1418

Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich bei Ausschüttungen einer französischen Tochtergesellschaft an eine inländische KGaA; Schachtelprivileg; Tochtergesellschaft; KGaA; Gesellschafter; Ausschüttung; DBA Frankreich

FG Hessen, Urteil vom 23.06.2009 - Aktenzeichen 12 K 3439/01

DRsp Nr. 2010/11628

Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich bei Ausschüttungen einer französischen Tochtergesellschaft an eine inländische KGaA; Schachtelprivileg; Tochtergesellschaft; KGaA; Gesellschafter; Ausschüttung; DBA Frankreich

1. Das in Art. 20 Abs. 1 a, b DBA-Frankreich verankerte Schachtelprivileg findet auf an inländische KGaA zugeflossene Dividenden von französischen Tochterkapitalgesellschaften im vollem Umfang bis auf die Ebene der Gesellschafter Anwendung. 2. Eine im Inland ansässige KGaA ist abkommensrechtlich wie eine juristische Person zu behandeln und persönlich berechtigt das Schachtelprivileg nach dem DBA-Frankreich in Anspruch zu nehmen. 3. Von der deutschen Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen sind auch die nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG von den Gesellschaftern im Rahmen ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogenen Beträge aufgrund der Schachteldividenden

Normenkette:

DBA Frankreich Art. 20 Abs. 1 a; DBA Frankreich Art. 20 Abs. 1 b; DBA Frankreich Art. 2 Abs. 1 Nr. 3; DBA Frankreich Art. 9 Abs. 1; DBA Frankreich Art. 9 Abs. 6;

Tatbestand: