Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen den Bescheid für 2013 über Einkommensteuer vom 23.4.2015 (Bl. 2 der Rechtsbehelfsakten) in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2018 (Bl. 89 der Rechtsbehelfsakten). Streitig ist, ob die Kläger Einkünfte aus einem Forstbetrieb erzielen sowie die Anwendung des Steuersatzes des § 34b EStG bei Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen).
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