Die Beteiligten streiten über die Anwendung einer Billigkeitsregelung hinsichtlich der Ermittlung des Entnahmewertes für die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kfz.
Der Kläger ist ... selbstständig tätig und erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die gesondert festgestellt werden. Seinen Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Einnahmeüberschussrechnung.
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