FG Niedersachsen - Urteil vom 13.01.2020
8 K 98/19
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;

Anwendung einer Billigkeitsregelung hinsichtlich der Ermittlung des Entnahmewertes für die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kfz

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2020 - Aktenzeichen 8 K 98/19

DRsp Nr. 2022/13152

Anwendung einer Billigkeitsregelung hinsichtlich der Ermittlung des Entnahmewertes für die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kfz

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Anwendung einer Billigkeitsregelung hinsichtlich der Ermittlung des Entnahmewertes für die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kfz.

Der Kläger ist ... selbstständig tätig und erzielt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die gesondert festgestellt werden. Seinen Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) durch Einnahmeüberschussrechnung.